Familienpflegezeitgesetz macht Pflege zur Privatsache
Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Vereinbarkeit von
Pflege und Beruf und zur Beratung des Entschließungsantrags der SPD
erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Caren Marks und die zuständige Berichterstatterin Petra Crone:
Die zuständige Familienministerin hatte den Gesetzentwurf als Meilenstein
zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angekündigt. Übrig geblieben
ist nun ein wirkungsloses Gesetz ohne Rechtsanspruch, das die
Lebenswirklichkeit der Menschen ignoriert. Die Bundesregierung ist vor
der Wirtschaft und der FDP eingeknickt. Beschäftigte werden hiermit zuBittstellern. Ministerin Schröder hat wieder eine Chance verpasst.
Pflegebedingte Auszeiten sollen allein von den Beschäftigten durch
Lohnverzicht finanziert werden.
Des Weiteren belastet die private Pflichtversicherung einseitig pflegende Angehörige. Die Arbeitgeber sind fein raus. Schwarz-Gelb macht mit diesem Gesetz die Pflege zur reinen Privatsache.
Vor allem für Frauen, die hauptsächlich die Pflege Angehöriger übernehmen und zu einem großen Teil in Teilzeit arbeiten, ist die Familienpflegezeit wenig attraktiv.
Es fehlt jeglicher Ansatz, die Sorgearbeit und Pflege zwischen Männern und Frauen partnerschaftlich aufzuteilen.
Wir sprechen uns gegen Individualisierung und Privatisierung der Pflegeverantwortung aus und fordern stattdessen eine sinnvolle Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes. Hier hat die SPD ein umfassendes Konzept (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15148,00.pdf) vorgelegt.
Entschließungsantrag der SPD-Fraktion: zu der dritten Beratung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 17/6000, 17/7387
– Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
(http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15148,00.pdf)