Caren Marks
Anlässlich der heute eingereichten Verfassungsklage des Landes Hamburg zum Betreuungsgeld erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die eingereichte Verfassungsklage des Landes Hamburg macht einmal mehr deutlich: Eine Leistung, die für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gezahlt wird, ist
nicht nur falsch, sondern unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Das Betreuungsgeld ist bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch fehlgeleitet. Es konterkariert die Ziele einer modernen Familien- und Kinderpolitik und den dringend notwendigen Ausbau der Krippen und Kitas.
Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb ist seit Langem massiver
verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Familienfreundlichkeit,
Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Bildungschancen von Kindern kommen in diesem Land nur voran, wenn die Einführung des Betreuungsgeldes sofort gestoppt und stattdessen der Betreuungsausbau forciert wird.