Zum Raumordnungsverfahren Autobahn A 65 nach Lauterburg informierte der Verbandsbürgermeister Reinhard Scherrer darüber, dass möglicherweise in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren für den Lückenschluss in Form der Hagenbach-Variante eingeleitet wird. (Straßenverlauf somit ab Neubauende nördlich von Neulauterburg zum Wörther Kreuz) Nach Abschluss dieses Verfahrens besteht – vergleichbar mit einem Bauantrag für Häuser – das Baurecht für den Straßenbau. Wenn dieses Baurecht für die Behörde vorliegt, können Gemeinden oder Personen und bestimmte Verbände, die vom Baurecht betroffen sind, dagegen klagen. Wie lange das Planfeststellungsverfahren dauert und wie intensiv über Einzelheiten eines künftigen Straßenbaurechts verhandelt und gerungen wird, ist heute nicht absehbar. Als sicher kann aber angesehen werden, dass umfangreiche Verhandlungen geführt werden, bei denen man nur mit ganz speziellen Rechtskenntnissen erfolgreich sein kann. Ob es dann nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch zu Klagen der Verbands-gemeinde, der Stadt Hagenbach oder der Gemeinde Berg kommt, hängt nicht zuletzt auch von der Qualität und den Ergebnissen der zwischenzeitlichen Verhandlungen ab. Daher hat sich der Gemeinderat letztlich den bereits getroffenen Entscheidungen des Verbandsgemeinderates und der Stadt Hagenbach angeschlossen, nach denen bereits jetzt ein geeigneter Rechtsanwalt als unser Bevollmächtigter für diese Verhandlungen gesucht wird. Da es nach der Entscheidung für die Hagenbach-Variante möglich ist, dass im Zusammenhang mit dem Lückenschluss die alte B 9 (jetzt L 540) zwischen Neulauterburg und der Bruchbergstrasse geschlossen wird, wäre in diesem Fall die Gemeinde Berg von dem geplanten Straßenbau betroffen und könnte gegen ein Baurecht klagen. Denn in diesem Fall würde der gesamte Verkehr, der nicht über die geplante Verbindung Lauterburg – Wörther Kreuz abgewickelt wird, durch die Ludwigstrasse und Bruchbergstrasse in Berg fließen und die Bürger stark belasten.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes 4 liegt den Gemeinden zur Stellungnahme vor. - Auch alle Bürger können sich durch Einsicht bei der Verbandsgemeinde informieren und Bedenken sowie Anregungen vorbringen. - Im Gemeinderat wurde entschieden, dass die Gemeinde Berg Bedenken wegen unklarer Formulierungen zur baulichen Entwicklung im durch den Rheinhauptdeich geschützten Tiefgestade äußert. Außerdem wurde nochmals zum Thema „Lückenschluß der A 65“ angeregt, anstelle der Hagenbach-Variante einer sogenannten Y-Variante (diese belastet die Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel sowie die Stadt Wörth deutlich weniger) den Vorzug zu geben.
Zum Tagesordnungspunkt „Erweiterung des Kindergarten“ bestand einstimmig die Auffassung, dass diese Einrichtung inzwischen ein Erfolgsmodell besonderer Güte ist. Nachdem inzwischen die Betriebsgenehmigung sowohl für die verstärkte Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren wie die Einrichtung 5. Gruppe für Schulkinder erteilt wurde, müssen noch bauliche Maßnahmen und Anschaffungen für gut 40.000 € realisiert werden. Diese wurden einstimmig beschlossen. Damit wird Berg verstärkt als kinderfreundliche Gemeinde bezeichnet werden können.
Bei den Fragen an den Bürgermeister ging es um den Vermarktungsstand im Gewerbegebiet Neulauterburg sowie die Pflege der neu gepflanzten Gehölze. Bürgermeister Roitsch musste bedauerlicherweise darauf hinweisen, dass am Berger Bahnhof überdurchschnittlich viele Beschädigungen durch Vandalismus festzustellen sind. Weiter informierte er darüber, dass ein erster Abschnitt für DSL-Verbindungen durch Richtfunk in den nächsten Wochen hergestellt sein dürfte.