Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November
erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Caren Marks, Marlene
Rupprecht sowie Christoph Straesser:
Am 20. November wird weltweit das 20-jährige Jubiläum der
UN-Kinderrechtskonvention begangen. Die Konvention sichert
Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfassende Rechte zum
Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu.
In Deutschland gibt es nicht nur Grund zum Feiern: ....
Die von der damaligen schwarz-gelben Koalition 1992 abgegebene
Vorbehaltserklärung führt dazu, dass die Kinderrechtskonvention hierzulande nur mit Einschränkungen gilt. Diese betreffen die Rechte von Flüchtlingskindern. Die SPD-Fraktion wird in der kommenden Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen und darin die neue Bundesregierung zur Rücknahme dieser Erklärung auffordern. In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die CDU/CSU-Fraktion stets hinter der Ablehnungsfront der Unions-Innenminister versteckt. Es wird endlich Zeit, dass Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umgesetzt werden.
Weitere Schritte für ein kindergerechtes Deutschland sind
notwendig:
- Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und auf Inklusion. Es
gibt noch großen Handlungsbedarf, beispielsweise bei Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung. Sie dürfen nicht länger in
Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr
Einrichtungen, die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel
zu tun: Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller
Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland
nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit
sonderpaedagogischem Förderbedarf eine Regelschule.
- Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen, damit sie
diese durchsetzen können. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass nur
jedes siebte Kind die UN-Kinderrechtskonvention kennt. In Kitas
und Schulen muss besser aufgeklärt werden; auch die
Bundesregierung muss besser informieren.
- Wir brauchen ein Individualbeschwerderecht zur
UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche müssen sich
wirksam beschweren können, wenn ihre Rechte missachtet werden.
Im Sommer 2009 ist mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim
UN-Menschenrechtsrat auf internationaler Ebene ein Durchbruch
gelungen, der vor allem auf das Engagement der SPD zurückging.
Dieses Engagement muss die neue Regierung fortsetzen.
- Kinderrechte im Grundgesetz sind längst überfällig. Eine
solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der
Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und
für kindgerechtes Lebensbedingungen sorgt. Daher setzen wir uns
auch in dieser Legislaturperiode dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat in der Vergangenheit diese Verfassungsänderung stets blockiert.
Die SPD-geführte Regierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan
"Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" viel erreicht.
Aber auch 20 Jahre nach Verabschiedung der In Deutschland gibt es nicht nur Grund zum Feiern: Die von der
damaligen schwarz-gelben Koalition 1992 abgegebene
Vorbehaltserklärung führt dazu, dass die
Kinderrechtskonvention hierzulande nur mit Einschränkungen
gilt. Diese betreffen die Rechte von Flüchtlingskindern. Die
SPD-Fraktion wird in der kommenden Woche einen Antrag in den
Bundestag einbringen und darin die neue Bundesregierung zur
Rücknahme dieser Erklärung auffordern. In der vergangenen
Legislaturperiode hat sich die CDU/CSU-Fraktion stets hinter der
Ablehnungsfront der Unions-Innenminister versteckt. Es wird
endlich Zeit, dass Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos
umgesetzt werden.
Weitere Schritte für ein kindergerechtes Deutschland sind
notwendig:
- Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und auf Inklusion. Es
gibt noch großen Handlungsbedarf, beispielsweise bei Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung. Sie dürfen nicht länger in
Kitas und Schulen ausgegrenzt werden. Zwar gibt es immer mehr
Einrichtungen, die integrativ arbeiten, aber es bleibt noch viel
zu tun: Während in vergleichbaren Ländern 90 Prozent aller
Kinder gemeinsam unterrichtet werden, besuchen in Deutschland
nur knapp 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit
sonderpaedagogischem Förderbedarf eine Regelschule.
- Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen, damit sie
diese durchsetzen können. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass nur
jedes siebte Kind die UN-Kinderrechtskonvention kennt. In Kitas
und Schulen muss besser aufgeklärt werden; auch die
Bundesregierung muss besser informieren.
- Wir brauchen ein Individualbeschwerderecht zur
UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche müssen sich
wirksam beschweren können, wenn ihre Rechte missachtet werden.
Im Sommer 2009 ist mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim
UN-Menschenrechtsrat auf internationaler Ebene ein Durchbruch
gelungen, der vor allem auf das Engagement der SPD zurückging.
Dieses Engagement muss die neue Regierung fortsetzen.
- Kinderrechte im Grundgesetz sind längst überfällig. Eine
solche Verfassungsänderung würde unterstreichen, dass der
Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhilft und
für kindgerechtes Lebensbedingungen sorgt. Daher setzen wir uns
auch in dieser Legislaturperiode dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat in der Vergangenheit diese Verfassungsänderung stets blockiert.
Die SPD-geführte Regierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan
"Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" viel erreicht.
Aber auch 20 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention muss sowohl in Deutschland als auch international noch viel mehr für die Rechte von Kindern getan werden.
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© 2009 SPD-Bundestagsfraktion
Kinderrechtskonvention muss sowohl in Deutschland als auch international noch viel mehr für die Rechte von Kindern getan werden.
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