Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur
Weiterentwicklung des Kinderzuschlags erklären die Sprecherin
der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der
SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und der zuständige
Berichterstatter Wolfgang Spanier:
Rund 160.000 Kinder in 75.000 Familien werden zusätzlich vom
Kinderzuschlag profitieren. Der Anteil der Alleinerziehenden,
die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, wird von sieben auf
14 Prozent erhöht.
Wir entwickeln den Kinderzuschlag weiter, indem wir die
Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag absenken.
Zusätzliches Einkommen der Eltern wird nur noch zu 50 Prozent,
statt bisher zu 70 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Außerdem dürfen Alleinerziehende in Zukunft zwischen der
Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der
Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wählen.
Der Kinderzuschlag ist ein Baustein bei der Bekämpfung von
Armut. Weitere wichtige Bausteine sind die bereits beschlossene
Wohngelderhöhung und die geplanten Verbesserungen beim
Kindergeld.
Neben den materiellen Hilfen brauchen von Armut bedrohte
Familien vor allem Teilhabe an Bildung, Arbeit, sozialen
Kontakten und einer guten gesundheitlichen Entwicklung. Diesen
Herausforderungen stellen wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten uns nicht nur im Bund sondern auch in Ländern
und Kommunen.
AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend