Der Bundestag hat am 13. November 2008 in 1. Lesung den Regierungsentwurf Familienleistungsgesetzes beraten. Das Gesetz entlastet Familien direkt durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie durch die Einführung des Schulbedarfspakets.
Kindergelderhöhung mit falschen Signalen
Durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages bei der Lohn- und Einkommensteuer sollen Familien entlastet werden. Familienentlastung ist natürlich im Sinn der SPD, so dass die Bundestagsfraktion dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind soll von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat angehoben werden. Wäre es nach der SPD-Bundestagsfraktion gegangen, dann wären 16 Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat, also 170 Euro, für alle Familien und nicht nur für das erste und zweite Kind möglich gewesen. Aber die Union wollte einer gleichmäßigen Erhöhung für alle Kinder nicht zustimmen. Sie wollte unbedingt an der steuerlichen Zusatzförderung der bestverdienenden Familien festhalten. (Und die profitieren bereits heute monatlich in Höhe von bis zu 230 Euro monatlich.) Eine Erhöhung auf um 16 Euro ist daher vorerst nur für die wenigen Familien mit mehr als zwei Kindern vorgesehen. Denn für das dritte Kind wird das Kindergeld von 154 Euro um 16 Euro auf 170 Euro, für das vierte und weitere Kind von 179 Euro um 16 Euro auf 195 Euro erhöht werden. Das ist zwar besser als nichts, aber mit dem Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion hätten alle Familien von der Erhöhung um 16 Euro profitiert.
Stand: 14.11.2008