Zur Ablehnung des Antrags der SPD zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses erklär die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPDBundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Die Regierungsparteien haben in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses den Antrag der SPD: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen" abgelehnt.
Damit haben sie bewiesen, dass sie an einem Fortschritt im Bereich der
Pflege nicht interessiert sind und die Pflegereform weiter verschleppen
wollen.
Der Antrag der SPD fordert die zügige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
durch die Regierung. Mit der Umsetzung des neuen
Begriffs ist eine ganzheitliche Sicht auf pflegebedürftige Menschen und
eine Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Pflegebedürftigen
verbunden. Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
würde insbesondere zu einer angemessenen Berücksichtigung
von Pflegebedürftigen mit Demenz innerhalb der Pflegeversicherung
führen.
Statt dem Antrag der SPD zuzustimmen oder endlich einen eigenen
Vorschlag für die Pflegereform vorzulegen, streitet sich die Union weiter.
Immer wieder tauchen neue Vorschläge auf. Die Regierung bleibt
weiter handlungsunfähig. Ihr für den Sommer angekündigtes Konzept
zur Reform der Pflegeversicherung ist krachend gescheitert
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