Heute wird die Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter
ambulanter Palliativversorgung (SAPV) rechtskraeftig. Dazu
erklaeren der Berichterstatter fuer Hospiz und Palliativmedizin
Christian Kleiminger und die gesundheitspolitische Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann:
Mit der SAPV-Richtlinie wird der Startschuss fuer einen
flaechendeckenden Ausbau palliativmedizinischer Strukturen in
Deutschland gegeben. Die meisten schwerstkranken Menschen
moechten bis zuletzt im haeuslichen Umfeld gepflegt werden.
Dafuer haben wir uns eingesetzt: Mit der Gesundheitsreform
erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
einen Anspruch auf hochwertige ambulante Versorgung bis zum
Lebensende.
Die Richtlinie fuer spezialisierte ambulante Palliativversorgung
schafft nun die Grundlagen fuer die praktische Umsetzung. Sowohl
Vertrags- als auch Krankenhausaerzte koennen die Leistungen
verschreiben. Fachlich speziell ausgebildete,
multiprofessionelle Palliativ-Care-Teams werden nach Bedarf
taetig: Aerzte, Pfleger und Therapeuten sorgen gemeinsam fuer
umfassende medizinische Behandlung und psychosoziale Begleitung.
Lebensqualitaet und Selbstbestimmung der Patienten werden
erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte diese SAPV-Richtlinie
ausgearbeitet. Nunmehr ist die Richtlinie mit den Auflagen des
Bundesgesundheitsministeriums rechtskraeftig geworden. Ueber
diesen Durchbruch freuen wir uns: "Die Richtlinie ist ein
Meilenstein fuer die Palliativmedizin in Deutschland. Damit
ermoeglichen wir schwerstkranken Menschen ein wuerdiges und
schmerzfreies Leben bis zum Tod - in ihren eigenen vier
Waenden."
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