Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Veröffentlicht am 19.01.2007 in Bundespolitik

Der Deutsche Bundestag hat am 17.1.2007 in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Drs. 16/3950,
16/4020) beraten. Alle bislang vorgesehenen Änderungen werden im weiteren parlamentarischen
Verfahren beschlossen. Die abschließende 2./3. Lesung soll am 2. Februar stattfinden.
Versicherungspflicht für alle

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 1.1.2009 in Deutschland erstmals eine Versicherungspflicht
für alle besteht. Die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung wird hierbei sichergestellt.
Für Versicherte, die dem GKV-System zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht bereits ab
1.4.2007. Alle, die nicht in der GKV pflicht- oder freiwillig versichert sind, müssen sich ab
1.1.2009 in der Privaten Krankenversicherung zum neuen Basistarif oder in einem anderen
PKV-Tarif absichern.
Des Weiteren wurde u. a. erreicht, dass alle Rehabilitationsleistungen in den Pflichtkatalog der
GKV aufgenommen werden. Im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
wurde vereinbart, dass auf eine außerordentliche Genehmigung durch die Krankenkassen verzichtet
wird und dass auch Kinder berechtigt sind, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Anstelle
des einmaligen Einsparbetrages in Höhe von 500 Millionen Euro durch die Apotheken,
wurde eine dauerhafte Erhöhung des Apothekenrabattes zugunsten der Kassen von 2 Euro auf
2,30 Euro verabredet. Die Apotheken werden außerdem verpflichtet, bei Verschreibung von
Wirkstoffen, das Präparat, das für die Kasse am preiswertesten ist, an die Patienten abzugeben

Quelle: FRAKTION DER SPD IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

 

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