Vorgehen bei Bekämpfung des Rechtsterrorismus abstimmen

Veröffentlicht am 10.12.2011 in Pressemitteilung

Zu den Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzgesetzes erklärt Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag:
„Die vorgeschlagene Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes erscheint uns verfrüht, weil wir uns derzeit bundesweit inmitten einer Diskussion befinden, ob und inwieweit Änderungsbedarf, auch gesetzlicher Änderungsbedarf, besteht. Bereits jetzt ist es der Parlamentarischen Kontrollkommission unbenommen, häufiger als zweimal jährlich zu tagen, wenn dies erforderlich ist. Die Parlamentarische Kontrollkommission als Einrichtung des Landtages, die jedem ihrer Mitglieder die Möglichkeit einräumt, jederzeit eine Sitzung zu verlangen, lädt jeweils die Landesregierung ein, zu berichten. Darüber hinaus berichtet auch die Landesregierung auf eigene Initiative umfassend über relevante Vorgänge.

Einen verantwortungsvollen Umgang mit den Herausforderungen, denen sich der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz gegenüber sieht, erleben wir gerade in diesen Tagen wieder. Es muss insbesondere vor Schnellschüssen gewarnt werden. Sinnvoller ist sicherlich zunächst eine umfassende Bewertung der Erkenntnisse im Rahmen der bereits erfolgenden Bund-Länder-Zusammenarbeit. Wo nach einer solchen Bewertung Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, werden wir diese angehen und vorantreiben.“


Impressum:
(V.i.S.d.P)
Barbara Schleicher-Rothmund, MdL
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz

 

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