Zu den Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzgesetzes erklärt Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag:
„Die vorgeschlagene Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes erscheint uns verfrüht, weil wir uns derzeit bundesweit inmitten einer Diskussion befinden, ob und inwieweit Änderungsbedarf, auch gesetzlicher Änderungsbedarf, besteht. Bereits jetzt ist es der Parlamentarischen Kontrollkommission unbenommen, häufiger als zweimal jährlich zu tagen, wenn dies erforderlich ist. Die Parlamentarische Kontrollkommission als Einrichtung des Landtages, die jedem ihrer Mitglieder die Möglichkeit einräumt, jederzeit eine Sitzung zu verlangen, lädt jeweils die Landesregierung ein, zu berichten. Darüber hinaus berichtet auch die Landesregierung auf eigene Initiative umfassend über relevante Vorgänge.