Erich Laux Die Berger SPD hat am 28.5.2010 wieder eine sehr informative Informationsveranstaltung durchgeführt. Diesmal ging es um die persönliche Vorsorge, und zwar durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Referent war Erich Laux vom Betreuungsverein der AWO Kandel. Dort erlebt er immer wieder, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesen Themen zu befassen.
Es ist zu spät, wenn die eigene Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben ist. In gesunden Tagen können mit diesen Vollmachten wichtige persönliche Entscheidungen getroffen werden. Die eigenen Vorstellungen werden damit rechtzeitig dokumentiert. Denn es kann jeder Zeit geschehen - etwa durch einen Unfall im Straßenverkehr oder durch plötzlich stark nachlassende Kräfte im Alter -, dass man sich selbst gar nicht mehr äußern kann Und dann können die Familie, die Freunde, hilfreiche Nachbarn oder die Ärzte nicht mehr erfahren, was dem Betroffenen wichtig ist. Schwerwiegende Entscheidungen müssen dann einem Gericht überlassen werden. Dort werden sie zwar nach fachlichen, nicht aber zusätzlich auch nach persönlichen Überlegungen getroffen.
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Mehrere Hinweise erscheinen uns aus dem Vortrag besonders bemerkenswert:
- Wer eine Vollmacht erteilt oder eine der Verfügungen trifft, sollte stets einen Hinweis bei sich tragen, wo die entsprechenden Dokumente aufbewahrt werden.
- Wer zu einer Person umfassendes Vertrauen hat, sollte eine schriftliche Vorsorgevollmacht erteilen. In einem „Ernstfall“ wird das Gericht dann keinen Betreuer bestellen Es können auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben bevollmächtigt werden. Allerdings sollte man nicht mehrere Personen für die gleiche Aufgabe gemeinsam oder sogar unabhängig voneinander bestellen.
- Wer keine Vollmacht erteilen will oder kann, kann mit der Betreuungsverfügung dem Gericht mitteilen, wer als notfalls als Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht wird meistens diesem Vorschlag folgen und nicht etwa einen ganz fremden Betreuer einsetzen. In dieser Verfügung kann auch mitgeteilt werden, wen man ausdrücklich nicht als Betreuer wünscht.
- Mit der Patientenverfügung werden Ärzte und Pflegepersonal auf die Behandlungsvorstellungen des Betroffenen hingewiesen. Sie wissen dann, ob dieser auf bestimmte, medizinisch denkbare Maßnahmen verzichten will. Schon im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung in 1- oder 2-jährigem Abstand zu bestätigen oder abzuändern.
Die Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungs-
Verfügung kombiniert werden.
Diese Vollmachten und Erklärungen können ohne Zuziehung von Amtspersonen abgefasst werden. Bei der Patientenverfügung ist es ratsam, zuvor mit dem eigenen Arzt darüber sprechen, was einem selbst wichtig ist und was geregelt werden soll.
Bei einer Vorsorgevollmacht ist die notarielle Form eventuell erforderlich. Ist Grundbesitz vorhanden, kann der Bevollmächtigte nur Erklärungen abgeben (z.B. im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme oder einem Verkauf.), wenn die Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet ist.
Der Umfang des behandelten Stoffes und der beantworteten Fragen war natürlich so groß, dass hier nicht alles dargestellt werden kann.
Schon aus diesem Grund, aber auch weil das Thema für viel mehr Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein dürfte, als bei der Veranstaltung anwesend waren, bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service: Unter „Downloads“ sind umfassendere Broschüren der Bundes- und der Landesregierung aufgeführt.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Referent Erich Laux,
Telefon 07275 89 19, zur Verfügung.
Auch unsere in Berg ansässigen Berufsbetreuer, Frau Eva Reiss-Boudgoust und
Herr Dieter Paulig geben Ihnen gerne zu Fragen im Bereich der rechtlichen Betreuung Auskunft.
Erreichbar ist Frau Reiß – Boudgoust unter der Telefonnummer 07273 91 91 98
und Herr Paulig unter der Telefonnummer 07273 51 55