Am 28.11.2007war der Finanzminister erneut in unserer Nachbarschaft. Dieses Mal war er in Wörth als Gast der Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der SPD und auch unserer Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund.
Als hervorragender Kenner berichtete er von den Entwicklungen zu einem neuen Erbschaftssteuerrecht. Die derzeitige Regelung wird schon seit Jahren vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und muss durch eine umfassende Neuregelung ersetzt werden. Hierzu konnte man des Öfteren in Zeitungen lesen, dass die Verfasser meinten (ohne die Grundzüge, geschweige Einzelheiten des noch nicht vom Bundestag behandelten Gesetztes zu kennen), gegen dieses neue Steuerrecht soll jetzt schon vorgesorgt werden solle. So wurde ausdrücklich empfohlen: Wer künftig etwas zu vererben habe, solle es jetzt schon den künftigen Erben schenken. Sonst bestünde die Gefahr, dass die Erben später vielleicht benachteiligt würden.
Minister Deubel konnte derartiger Schwarzmalerei überzeugend entgegentreten und auch Ängste zerstreuen. Er selbst hat innerhalb der Arbeitsgruppe mit der Großen Koalition entscheidend an den Grundregelungen für das neue Steuerrecht mitgearbeitet. Er berichtete mit verschiedenen Beispielen, dass eine Einigung auf Grundregelungen erzielt worden sind. Beteiligt waren die Finanzministerien vom Bund und mehrerer Länder sowie Bundestagsabgeordnete beider großer Parteien. Da derzeit nur um Grundregelungen des künftigen Erbschaftssteuerrechts vereinbart wurden, wies unser Landesfinanzminister aber auch ausdrücklich darauf hin, dass im Gesetzgebungsverfahren in gewissem Umfang Änderungen möglich und auch zu erwarten sind. Gleichwohl gehe er davon aus, dass die jetzt vereinbarten Grundregelungen ganz weitgehend auch als Gesetz verabschiedet werden. Es wird angestrebt, dass das neue Steuerrecht zum 1.7.2008 in Kraft tritt.
Minister Deubel hob hervor, dass mit den jetzigen Grundregelungen
- • die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich erfüllt werden;
- • selbstgenutzte Immobilien bei Erbschaften innerhalb der Familie regelmäßig wie bisher steuerfrei bleiben;
- • bei der Vererbung sowohl von Handwerksbetrieben wie von größeren Unternehmen Arbeitsplätze leichter erhalten werden können als heute. Die Folge hiervon wird sein, dass die Betriebe nicht aus steuerlichen Gründen an anonyme Kapitalinteressenten veräußert werden müssen;
- • die Steuerbelastung gegenüber heute gleich bleibt (wobei in der Zukunft durch den Anstieg von Erbfällen mit größeren Vermögenswerten auch die Steuereinnahmen vermutlich steigen).
Überzeugend in seinen Ausführungen machte der Minister deutlich, dass zu voreiligen Entscheidungen kein Anlass besteht. Die neuen Vorschriften werden insbesondere für Handwerksbetriebe und den Mittelstand hinsichtlich der Erbschaftssteuer eher entlastend und zusätzlich arbeitsplatzsichernd wirken. Damit werden die meisten Vorstellungen der SPD zu diesem Komplex mit der Neuregelung umgesetzt.