Rechtschreibreform für alle verbindlich
Für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 bundeseinheitliche Regelungen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung legte im Februar 2006 eine Reihe von Änderungsempfehlungen für die Teilgebiete Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung sowie Worttrennung am Zeilenende vor. Diese wurden von der Kultusministerkonferenz einstimmig angenommen. Der damit erreichte Regelungsstand wird ab dem 1. August 2006 Unterrichtsgrundlage in allen Schulen sein. Nach dem Ablauf einer einjährigen Übergangszeit wird er in allen Schulen und Ämtern allein verbindlich.
Das aktualisierte Regelwerk einschließlich des Wörterverzeichnisses sowie einen Bericht über die Arbeit des Rats für deutsche Rechtschreibung kann unter www.rechtschreibrat.com abgerufen werden.