Zur Diskussion um Kinderrechte im Grundgesetz erklärt die
Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht:
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die aktuellen Signale der
Bundeskanzlerin und der Bundesfamilienministerin, sich für die
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen.
Allerdings sperrt sich die CDU/CSU-Fraktion nach wie vor gegen
eine solche Verfassungsänderung, die dringend notwendig wäre.
Mit der Klarstellung von Kinderrechten in der Verfassung können wir
die Bedingungen, unter denen unsere Kinder aufwachsen,
weiter verbessern und den Kinderschutz stärken. Die Behörden
wären noch stärker in der Pflicht, Präventionsarbeit zum
Wohle der Kinder zu leisten und gleiche Entwicklungschancen für alle
Kinder herzustellen. Das staatliche Wächteramt würde
erweitert werden.
Derzeit greift der Staat ein, wenn ein Kind verwahrlost oder
akut gefährdet ist. Das Kindeswohl kann aber indirekt schon
viel früher gefährdet sein. Daher brauchen wir eine
entsprechende verfassungsrechtliche Sicherung des Kindeswohls,
die auch früher ansetzt. Wir müssen Familien flächendeckend
von Anfang an fördern, begleiten und unterstützen. Es darf
kein Kind zurück gelassen werden.
Die Mehrheit der Bundesländer hat bereits Kinderrechte in ihre
entsprechenden Landesverfassungen aufgenommen. Eine Klarstellung von
Kinderrechten in der bundesdeutschen Verfassung wäre nur
konsequent.
Wenn die Union ihre Bekenntnisse für eine kinder- und
familienfreundliche Politik ernst meint, dann muss sie auch fuer
Kinderrechte ins Grundgesetz eintreten. Daher sollten die
Bundeskanzlerin und die Bundesfamilienministerin sich in ihrer
Fraktion dafür stark machen. Nur mit einer Zweidrittelmehrheit
können wir diese Verfassungsänderung durchsetzen.
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2007 SPD-Bundestagsfraktion