Nach aktuell vorliegenden Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung scheint die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Entgeltuntergrenze für die Beschäftigten im Einzelhandel nicht möglich. So sind heute gerade noch ein Drittel der Betriebe und nur die Hälfte der Beschäftigten im Einzelhandel durch Tarifverträge erfasst.
Zur momentan abnehmenden Entwicklung von Tarifverträgen im Einzelhandel erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr Tanja Machalet, und die sozialpolitische Sprecherin, Kathrin Anklam-Trapp:
„Die zurückgehende Tarifbindung auf Arbeitgeberseite begünstigt zusätzlich eine untertarifliche Bezahlung und das Scheitern der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Erhebliche Probleme für die Betroffenen, die Sozialversicherungssysteme und für das gesamtgesellschaftliche Gefüge sind hierdurch vorprogrammiert.