Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften von
Beamten erklären die familienpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und ihre Stellvertreterin
Renate Gradistanac:
Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass in der Ehe
ein Ehepartner wegen der Aufgabe der Kindererziehung und
hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt erhält, geht an der Ausgestaltung Familienzuschlags vorbei. Die Zahlung des Familienzuschlags erfolgt unabhängig davon, ob der Beamte für seinen Ehegatten aufkommen muss. Zudem erhalten auch verheiratete Beamte einen Familienzuschlag, deren Ehe kinderlos ist.