Lebenspartnerschaften beim Familienzuschlag gleichstellen

Veröffentlicht am 06.06.2008 in Pressemitteilung

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften von
Beamten erklären die familienpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und ihre Stellvertreterin
Renate Gradistanac:

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass in der Ehe
ein Ehepartner wegen der Aufgabe der Kindererziehung und
hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt erhält, geht an der Ausgestaltung Familienzuschlags vorbei. Die Zahlung des Familienzuschlags erfolgt unabhängig davon, ob der Beamte für seinen Ehegatten aufkommen muss. Zudem erhalten auch verheiratete Beamte einen Familienzuschlag, deren Ehe kinderlos ist.

Des Weiteren wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der heutigen Lebenswirklichkeit von Familien nicht mehr gerecht.
Familie ist, wo Kinder sind. Familie wird nicht nur in ehelichen und nichtehelichen Partnerschaften, sondern auch in eingetragenen Partnerschaften gelebt.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt es nun an
den Ländern und am Bund, das Beamtenrecht entsprechend zu novellieren. Das Land Berlin hat bereits entschieden, Lebenspartner beim Familienzuschlag gleichzustellen. Weitere Bundesländer werden sicherlich folgen. Es wird Zeit, dass sich die CDU/CSU bewegt, damit wir die Lebenspartnerschaften auch im Beamtenrecht des Bundes gleichstellen können.

Quelle 2008 SPD-Bundestagsfraktion

 

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