Kinderrechte bekannter machen und ins Grundgesetz aufnehmen

Veröffentlicht am 19.11.2008 in Pressemitteilung

Caren Marks

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November erklären die jugendpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion Caren Marks sowie die Kinderbeauftragte Marlene
Rupprecht: Die Rechte, die nach der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern zustehen, müssen in Deutschland bekannter werden.

Häufig wissen Erwachsene
und Kinder nur wenig über Kinderrechte. Die UNKinderrechtskonvention sichert Kindern umfassende Rechte zum
Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung zu, beispielsweise das Recht auf Gesundheit und auf Bildung.
Deutschland hat sich mit dem Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland" verpflichtet, Kinderrechte bekannter zu machen.
Dafür macht sich die SPD in den Kommunen, in den Ländern und auf
Bundesebene stark. Die SPD setzt sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein. Diese Forderung scheitert nach wie vor am Widerstand der Union.
Kinder und Jugendliche müssen sich wirksam beschweren können,
wenn ihre Rechte missachtet werden. Daher ist ein Individualbeschwerderecht zur UN-Kinderrechtskonvention notwendig.
Am 20. November 1989 hat die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention angenommen. Der 20. November wurde zum Internationalen Tag der Kinderrechte erklärt. 2009 wird weltweit der 20. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert.
NR. 877/2008 18. November 2008

 

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