SPD-Fraktion lässt beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz
nicht locker
Anlässlich der Fachtagung der SPD-Bundestagsfraktion
"Kinderrechte ins Grundgesetz - mehr Gerechtigkeit für Kinder" erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestags- fraktion Christel Humme, die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestags- fraktion Marlene Rupprecht und die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Kinderrechte gehoeren ins Grundgesetz.
Mit diesem einen Satz lässt sich das Ergebnis unserer Fachtagung auf den Punkt bringen. Namhafte Sachverständige wie Dr. Lore Maria
Peschel-Gutzeit (Deutsche Liga fuer das Kind), Dr. Reinald
Eichholz (National Coalition fuer die Umsetzung der UN- Kinderrechts- konvention), Prof. Dr. Hubertus Lauer (Deutscher Kinderschutzbund)
und Marianne Demmer (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) bekräftigten, dass die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung längst ueberfällig ist.
Insbesondere das Recht auf bestmögliche Förderung und die
verfassungsrechtliche Garantie von kindgerechten Lebensbedingungen fehlen bislang im Grundgesetz. Der Vorschlag der SPD-Fraktion, Artikel 6 Grundgesetz entsprechend zu ergänzen, haben die Expertinnen und Experten sehr begrüsst.
Auch wenn eine entsprechende Aenderung des Grundgesetzes erst
langfristig ihre Wirkung entfalten wird, wird es zu einem Wandel
der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Rechtspraxis
kommen. Ob Kinder- und Jugendhilfe, Bildungspolitik oder Baurecht:
Die besonderen Beduerfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen dann viel stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche werden dann auch stärker an Entscheidungen beteiligt.
Zudem wird sich das Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft
ändern. Kinder sind keine "kleinen Erwachsenen" und brauchen
eigene Grundrechte.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt zwar nach wie vor die Verankerung von
Kinderrechten im Grundgesetz ab, aber die SPD-Fraktion lässt
nicht locker. Denn in der Grossen Koalition haben wir aufgrund
der Mehrheitsverhältnisse die historische Chance, den Artikel 6
Grundgesetz zu ändern. Diese Chance müssen wir endlich nutzen.
Denn eine solche Verfassungsänderung signalisiert:
Jedes Kind ist wichtig und muss bestmöglich gefoerdert werden.
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© 2008 SPD-Bundestagsfraktion