Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen" erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPDBundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen wir ein neues Verständnis von Pflege - weg von der verrichtungsbezogenen Minutenpflege
hin zu einer Versorgung, die den Menschen auch mit seinen sozialen
Bedürfnissen und seinem Teilhabeanspruch wahrnimmt.
Es muss ein neues Begutachtungsverfahren für pflegebedürftige Menschen eingeführt werden, das sich nicht wie bisher ausschließlich an
den Defiziten der Menschen orientiert, sondern an ihrem Selbständigkeitsgrad und ihrer sozialen Teilhabe. So können die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt werden. Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den nächsten Jahren zunehmen wird, würden im neuen Begutachtungssystem besser berücksichtigt.