Private Daten im Internet schützen / EU-Datenschutz darf deutsche Standards nicht unterlaufen

Veröffentlicht am 26.01.2012 in Pressemitteilung

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, den Schutz personenbezogener Daten im Internet auch gegenüber Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU durchzusetzen. Die im Rahmen einer geplanten EU-Verordnung angestrebte Harmonisierung der Datenschutzvorschriften dürfe jedoch nicht dazu führen, dass das anerkannt hohe Datenschutzniveau in Deutschland unterlaufen werde oder die Nationalstaaten ihre Spielräume für eigenständigen Fortschritt einbüßten, so Carsten Pörksen, Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtags, und Martin Haller, netzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Die SPD-Fraktion werde die Reformpläne der Kommission zum Thema in den zuständigen Gremien des Landtages machen.

„Bürgerinnen und Bürger müssen selbst entscheiden können, ob und wie ihre personenbezogene Daten gespeichert und verwendet werden“, so Martin Haller.

„Es ist absolut der richtige Ansatz, dieses Recht auch gegenüber Unternehmen durchzusetzen, die ihren Firmensitz in Staaten mit niedrigeren Datenschutz-Standards haben. Ebenso wichtig ist es, dass die Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken standardmäßig auf die höchste Datenschutz-Stufe eingestellt sein müssen. Facebook & Co. müssen gewährleisten, dass weitere Freigabe-Optionen für die Nutzerinnen und Nutzer leicht verständlich sind und jederzeit rückgängig gemacht werden können.“ Außerdem müssten die Betreiber von Online-Angeboten alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das endgültige Löschen persönlicher Informationen zu ermöglichen. „Der Schutz der Privatsphäre muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.“

Carsten Pörksen kritisiert, dass der Entwurf der EU-Kommission an einigen Stellen hinter dem deutschen Datenschutzniveau zurückbleibe: „Deshalb muss dringend geprüft werden, ob man bestimmte Teile des Datenschutzrechtes nicht weiterhin durch eine Richtline regelt: Damit würden die Nationalstaaten die Möglichkeit erhalten, über die von der EU gesetzten Ziele hinaus gehende Regelungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Es darf auf keinen Fall passieren, dass jeder Fortschritt beim Datenschutz dann nur noch möglich ist, wenn auf EU-Ebene eine Einigung erzielt wird. Dafür entwickeln sich die Dinge in diesem Bereich zu schnell.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte habe bereits auf einige kritischen Punkte hingewiesen: Es reiche zum Beispiel nicht aus, dass manche Auflagen für soziale Netzwerke auf Kinder unter 13 Jahren beschränkt sind. Auch beim betrieblichen Datenschutz sei ein Rückschritt zu befürchten: Während das heutige deutsche Recht für Unternehmen ab zehn Beschäftigten den Posten eines Datenschutzbeauftragten vorsehe, greife die geplante EU-Verordnung erst ab 250 Beschäftigten. Pörksen: „Derartige Rückschritte werden wir nicht akzeptieren. Uns geht es darum, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger eine Verbesserung zu erreichen.“

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