Auf Initiative unseres 1. Kreisbeigeordneten Rainer Strunk hat die Kreisverwaltung Germersheim gemeinsam mit den vier Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKos) zwei Informationsveranstaltungen durch-geführt, mit dem Ziel, die neuen Regelungen und Möglichkeiten der heutigen Pflegeversicherung bekannt zu machen.
Zu Beginn der Veranstaltungen wies Sozialdezernent Strunk darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz bereits seit 12 Jahren die „Beratungs- und Koordinierungsstellen“ – kurz „BeKos“– eingerichtet hat, damit unsere
Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen rund um das Thema Pflege qualifiziert beraten werden und auch auf den Einzelfall angepasste Hilfemaßnahmen koordiniert werden. Das Personal der BeKos wird dazu zu 80 % vom Land finanziert. Eine vergleichbare Hilfe gibt es nur in einem weiteren Bundesland.
Der Landkreis Germersheim ist zudem der einzige Landkreis in unserem Land, in dem nach intensiven Gesprächen vom Landessozialministerium eine zusätzliche BeKo eingerichtet wurde. So bestehen jetzt im Landkreis für 125.000 Einwohner vier BeKos, die feste Zuständigkeitsgebiete haben:
· Stadt Germersheim und Verbandsgemeinde Lingenfeld: zuständig sind Sabine Stepp und Elke Brecht, Tel 07274/704570
· Verbandsgemeinden Rülzheim und Bellheim, sowie Ortsgemeinden Rheinzabern und Neupotz: zuständig ist Stephanie Geiger, Tel 07272/750342
· Stadt Kandel, sowie Ortsgemeinden Jockgrim und Hatzenbühl: zuständig ist Franziska Nuber, Tel 07275/960128
· Stadt Wörth und Verbandsgemeinde Hagenbach, sowie alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kandel: zuständig ist Christel Schwind, Tel 07271/760820
BeKo-Mitarbeiterinnen berichteten dann über die seit dem 1.7. dieses Jahres geltenden Bedingungen. Es wurde deutlich, dass die Leistungen in einigen Bereichen nur leicht, in anderen Bereichen deutlich verbessert wurden beispielsweise stundenweise Betreuung von Demenzkranken, Seniorentagespflege oder Anspruch auf 10-tägige Freistellung von der Arbeit, wenn ein Pflegefall eingetreten und zu organisieren ist.
Die BeKo-Mitarbeiterinnen erläuterten, dass sie verpflichtet sind, trägerunabhängig und trägerübergreifend zu beraten. Gerade die weitgehende Finanzierung durch das Land biete die Grundlage dafür, dass die Beratungen auch tatsächlich neutral erbracht werden. Aus den umfangreichen Referaten und den anschließenden Diskussionen ergaben sich ferner folgende Hinweise:
· Die Beratungen sind unverbindlich und unterliegen der Schweigepflicht.
· Die „BeKos“ organisieren und vermitteln Hilfen für ältere, kranke oder behinderte Menschen und deren Angehörige oder helfende Freunde.
· Sie sind auch zuständig, Beschwerden im Bereich der Pflege entgegen zu nehmen, beispielsweise wenn der Medizinische Dienst nicht innerhalb der gesetzlichen Frist tätig wird.
· Sie helfen bei der Umsetzung der Hilfevorstellungen der Betroffenen und bei der Stellung von Anträgen.
· Bei Bedarf kommen die Mitarbeiterinnen auch zu den Betroffenen nach Hause, um dort zu beraten.
Unser 1. Kreisbeigeordneter Rainer Strunk weiß aus seiner Arbeit, dass im Falle eines eintretenden Pflegefalles die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig überfordert seien. Innerhalb kürzester Zeit müssen weitgehende Entscheidungen getroffen und das Leben völlig umorganisiert werden. Das sei für viele Menschen nur schwer zu schaffen: „Hier bieten die BeKos, die eine Art „Gelbe Seiten für den Pflegebereich“ sind, rasche und qualifizierte Beratung und Unterstützung. Ich kann die Betroffenen deshalb nur ermutigen, die Hilfe dieser „Gelben Engel“ in Anspruch zu nehmen“, so unser Sozialdezernent Rainer Strunk abschließend.