Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD Rheinland- Pfalz fordert das kommunale Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner, also auch für alle Drittstaatsangehörigen.
„Bei der nächsten Kommunalwahl 2014 werden wieder einmal nur deutsche Staatsangehörige und Ausländerinnen und Ausländer aus EU- Mitgliedsstaaten wählbar und wahlberechtigt sein. Sogenannte ‚Drittstaatler‘ sind somit von der politischen Willensbildung und demokratischen Teilhabe durch Wahlen ausgeschlossen. Diese Ungleichbehandlung muss im Sinne einer Weiterentwicklung unserer demokratischen Bürgergesellschaft beseitigt werden. Im Übrigen ist Deutschland eines von wenigen europäischen Ländern, das Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten das aktive und passive Wahlrecht verweigert“, so die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Hayat Erten und Karim Elkhawaga.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidungen von kommunalen Parlamenten auf die Einwohnerinnen und Einwohner- ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit- sei die Partizipation an der Entscheidungsfindung von elementarer Bedeutung. Darüber hinaus fördere dies das Gelingen von Integrationsprozessen. Grundlage für die Schaffung eines kommunalen Wahlrechtes für Nicht- EU- Bürger, ist die Änderung bzw. Ergänzung von Art.28 GG wozu eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig wäre. Diese Mehrheiten sind bislang aufgrund der Weigerung von CDU/CSU und FDP gescheitert.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD Rheinland- Pfalz fordert daher alle zukünftigen Mandatsträger im Bund und in den Ländern auf, sich diesem wichtigen Thema anzunehmen, damit die notwendigen Mehrheiten bald erreicht werden können. Daneben gilt es, auf ein breites gesellschaftliches, überparteiliches Bündnis hinzuwirken um die Forderung nachhaltig zu unterstützen.
QUELLE: AG MIGRATION UND VIELFALT RLP