Kooperationsverbot den Erfordernissen der Zeit anpassen

Veröffentlicht am 21.09.2012 in Pressemitteilung

Zur Debatte des Bundesrats zum Kooperationsverbot erklären die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Barbara Schleicher-Rothmund und die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bettina Brück:

„Das 2006 ins Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot ist den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Wir unterstützen daher die Landesregierung in ihrem Einsatz, auf Bundesebene für eine weitergehende Änderung des Grundgesetzes zu werben, damit Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern in mehreren Bereichen der Bildungspolitik möglich werden.

Die Bildungs- und Hochschulpolitik stehen vor großen Herausforderungen. Die Bereitstellung von Studienplätzen und der Ausbau der Forschung an den Hochschulen, die Umsetzung der Inklusion an Schulen, mehr frühkindliche Bildung, mehr Betreuungsplätze in Kindertagesstätten – all dies sind Projekte, die die Länder und die Kommunen nicht alleine stemmen können. Hier ist das gemeinsame Engagement von Bund und Ländern notwendig, um die Ziele schneller voranzutreiben. Der von Bundesbildungsministerin Schavan vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht.“

Impressum:
(V.i.S.d.P)
Barbara Schleicher-Rothmund, MdL
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz

 

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