Caren Marks Zur derzeitigen Prüfung des Kinderregelsatzes durch das
Bundesverfassungsgericht erklären die arbeits- und
sozialpolitische Sprecherin Andrea Nahles und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die Regelleistungen für Kinder müssen deren notwendigen Bedarf abbilden. Die SPD setzt sich seit langem für eine zielgenaue
Bedarfsermittlung als Grundlage für eigenständige und
bedarfsgerechte Kinderregelsätze ein. Die Überprüfung der
Regelsatzermittlung durch das Bundesverfassungsgericht wird hier
mehr Klarheit schaffen. Wenn Anfang 2010 das Urteil vorliegt,
muss die neue Bundesregierung schnell daraus Konsequenzen
ziehen.
Bereits in der Vergangenheit konnten wir durchsetzen, dass die
Kinderregelsätze besser ausgestaltet werden: So haben wir mit
der Einführung der dritten Stufe des Kinderregelsatzes fuer 7-
bis 13-jährige den Bedarf dieser Altersgruppe besser
abgebildet. Der Betrag ist um 40 Euro auf 251 Euro angehoben
worden - gegen den anfänglichen Widerstand der CDU/CSU.
Die SPD hat in der Großen Koalition auch erreicht, dass alle
Kinder, für die Sozialleistungen gezahlt werden, jährlich ein
Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro erhalten.
Wir brauchen aber nicht nur eigenständige bedarfsgerechte
Kinderregelsätze, sondern auch eine bedarfsgerechte
Infrastruktur für Familien. Wenn die schwarz-gelben
Steuersenkungspläne weiter verfolgt werden, wird den Ländern
und Kommunen das notwendige Geld für den Ausbau der Bildungs-
und Betreuungsinfrastruktur fehlen.
Für Alleinerziehende, die besonders häufig von Armut bedroht
oder betroffen sind, ist gerade eine gute
Betreuungsinfrastruktur notwendig, um den Sprung in den
Arbeitsmarkt zu schaffen. Daher muss der Betreuungsausbau fuer
unter Dreijährige, der in den vergangenen Jahren ganz oben auf
der Agenda stand, weiter vorangetrieben werden. Die neue
Regierung darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
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