Kerstin Griese Zur 1. Lesung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes erklären die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Vorsitzende des Familienausschusses Kerstin
Griese:
Großeltern sollen eine Auszeit nehmen können, wenn ihre Kinder
Eltern werden. Sie sollen die Garantie für eine Rückkehr in
ihren Job haben, wenn sie ihre Enkelkinder betreuen wollen.
Junge Eltern, die in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium sind, sollen ihren Abschluss machen können. Denn Ausbildung und Erwerbstätigkeit der Eltern sind der beste
Schutz vor Kinderarmut. Etwas mehr als 7.000 Kinder von 13- bis 17-jährigen Teenagern werden in Deutschland pro Jahr geboren.
Diese Teenager können die Hilfe ihre Eltern mit der neuen gesetzlichen Regelung leichter in Anspruch nehmen. Hinzu kommen noch diejenigen, die schon volljährig sind, aber vor ihrem
18. Geburtstag mit einer Ausbildung begonnen haben. Auch für sie ist diese neue Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz positiv.
Wir danken dem Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenbezirks Baden-Baden und Rastatt, das uns darauf aufmerksam gemacht hat, dass aktuell keine Großelternzeit
möglich ist. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns
daraufhin für die Wiedereinführung der Großelternzeit stark gemacht. Wir verbessern mit dem in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf die Möglichkeiten im Rahmen der Elternzeit weiter und schaffen eine lebensnahe Lösung für ganz junge Eltern.
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2008 SPD-Bundestagsfraktion